Zwei Tote und einen Schwerverletzten forderte der unsachgemäße Umgang mit einer Kohlendioxid-Druckgasflasche an einer Getränkeschankanlage im Jahre 2006.
In einem drei mal drei Meter großen und ca. 1,60 m hohen Kellerraum lagerten unmittelbar unter dem Schankraum die Bierfässer und eine 10 kg Kohlendioxid -Druckgasflasche. In den Keller gelangte man über eine Falltür und sich anschließende Holzstiege. Zusätzlich existierte eine Luke neben der Außenwand des Schankraumes zum Einlagern der Bierfässer.
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Gastwirt in den Keller stieg, um eine Druckgasflasche nach oben zu holen. Dabei entwich das Gas unkontrolliert in den Keller. Das Ventil der Gasflasche war beim Eintreffen der Feuerwehr offen und leicht vereist.
Der Gastwirt hatte beim Aufenthalt im Keller, auf Grund der zu hohen Kohlendioxid-Konzentration und des damit fehlenden Atemsauerstoffs, das Bewusstsein verloren. Sein Fehlen wurde nach einiger Zeit durch mehrere Gäste bemerkt.
Trotz deutlichem Warnschild auf der geöffneten Falltür stiegen mehrfach Gäste über die Falltür und die Außenluke in den Keller ein. Ein Gast, der direkt im Keller helfen wollte und ein zweiter, der sich in die Öffnung des äußeren Kellerschachtes beugte, verloren ebenso das Bewusstsein und fielen neben beziehungsweise auf den Gastwirt. Erst jetzt riefen andere Gäste den Notarzt und die Feuerwehr.
Ausgerüstet mit außenluftunabhängiger Atemtechnik bargen drei Feuerwehrmänner nacheinander die Verletzten. Der Notarzt reanimierte alle drei. Noch auf dem Weg ins Krankenhaus verstarb ein verunfallter Gast in direkter Folge des Unfalls. Der Gastwirt selbst erlag vier Tage später seinen Verletzungen. Der zweite verunfallte Gast lag mehrere Tage auf der Intensivstation und überlebte.
Die Schankanlage wurde durch Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei und Arbeitsschutzbehörde sofort außer Betrieb genommen und eine Prüfung durch einen Sachverständigen veranlasst. Diese ergab, dass die installierte Kohlendioxid-Gaswarnanlage defekt war. Der auf Grund eines früheren Hochwasserschadens stark korrodierte Gassensor im Keller funktionierte nicht mehr.
(Aus dem Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen 2006)
Verfasser: Ralf Zimmermann, Dipl.-Ing. agr., Regierungspräsidium Dresden
In einem drei mal drei Meter großen und ca. 1,60 m hohen Kellerraum lagerten unmittelbar unter dem Schankraum die Bierfässer und eine 10 kg Kohlendioxid -Druckgasflasche. In den Keller gelangte man über eine Falltür und sich anschließende Holzstiege. Zusätzlich existierte eine Luke neben der Außenwand des Schankraumes zum Einlagern der Bierfässer.
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Gastwirt in den Keller stieg, um eine Druckgasflasche nach oben zu holen. Dabei entwich das Gas unkontrolliert in den Keller. Das Ventil der Gasflasche war beim Eintreffen der Feuerwehr offen und leicht vereist.
Der Gastwirt hatte beim Aufenthalt im Keller, auf Grund der zu hohen Kohlendioxid-Konzentration und des damit fehlenden Atemsauerstoffs, das Bewusstsein verloren. Sein Fehlen wurde nach einiger Zeit durch mehrere Gäste bemerkt.
Trotz deutlichem Warnschild auf der geöffneten Falltür stiegen mehrfach Gäste über die Falltür und die Außenluke in den Keller ein. Ein Gast, der direkt im Keller helfen wollte und ein zweiter, der sich in die Öffnung des äußeren Kellerschachtes beugte, verloren ebenso das Bewusstsein und fielen neben beziehungsweise auf den Gastwirt. Erst jetzt riefen andere Gäste den Notarzt und die Feuerwehr.
Ausgerüstet mit außenluftunabhängiger Atemtechnik bargen drei Feuerwehrmänner nacheinander die Verletzten. Der Notarzt reanimierte alle drei. Noch auf dem Weg ins Krankenhaus verstarb ein verunfallter Gast in direkter Folge des Unfalls. Der Gastwirt selbst erlag vier Tage später seinen Verletzungen. Der zweite verunfallte Gast lag mehrere Tage auf der Intensivstation und überlebte.
Die Schankanlage wurde durch Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei und Arbeitsschutzbehörde sofort außer Betrieb genommen und eine Prüfung durch einen Sachverständigen veranlasst. Diese ergab, dass die installierte Kohlendioxid-Gaswarnanlage defekt war. Der auf Grund eines früheren Hochwasserschadens stark korrodierte Gassensor im Keller funktionierte nicht mehr.
(Aus dem Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen 2006)
Verfasser: Ralf Zimmermann, Dipl.-Ing. agr., Regierungspräsidium Dresden
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