Freitag, 21. August 2009

Maschinenbautage Köln 2009 mit Workshops

Die Maschinenbautage finden vom 23. bis 25.09.2009 in Köln statt.

Das Jahr 2009 steht für einen Wandel im Rechtsgefüge des europäischen Binnenmarkts. Europa hat sich aufgemacht, noch vorhandene Wettbewerbsverzerrungen im freien Warenverkehr zu beseitigen und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

Für den Bereich Maschinen am wichtigsten sind dabei die neue Maschinenrichtlinie - 2006/42/EG -, die noch in 2009 geändert werden soll und die geänderte Maschinenverordnung - 9. GPSGV -. Beide Vorschriften sind ab dem 29.12.2009 vom Maschinen- und Anlagenhersteller anzuwenden. Im Rahmen der Revision des „New Approach“ gilt ab dem 1.1.2010 direkt die EG-Verordnung 765/2008 mit Regelungen zur Akkreditierung, Marktüberwachung und CE-Kennzeichnung. Bereits ab dem 13.5.2009 gilt die EG-Verordnung 764/2008 über die gegenseitige Anerkennung nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die den freien Warenverkehr im „ungeregelten Bereich“ erleichtert.

Beiträge zum Vertragsrecht, zu Vereinbarungen der Marktteilnehmer zur Qualität und zum Anlagen- und Steuerungsbau geben Anregungen für die tägliche Arbeit. Dazu gehört auch der Beitrag zur Erstellung von Risikobeurteilungen. Teilnehmer/ -innen kommen aus der Bundesrepublik und aus anderen EU-Mitgliedstaaten wie Österreich, Lichtenstein und Luxemburg und auch aus der Schweiz. Sie kommen aus der Maschinenbauindustrie, den Marktaufsichtbehörden, Prüf- / Zertifizierungsorganisationen, Berufsgenossenschaften, Ingenieurbüros und auch von Maschinen- und Anlagenbetreibern.

Ausgewählte Themen und Workshops:

• Komplexe technische Anlagen inverkehrbringen
• Qualitätssicherungs-/Qualitätsmanagementvereinbarungen
• Marktzugang /-zulassung mittels Normen und Standards
• GOST -Maschinen in Russland inverkehrbringen
• Managementsystem für Produktsicherheit
Lärmanforderungen in die Praxis umsetzen
• Maschinenanlagen abnehmen
• GPSG-Änderung
• Anlagenkaufvertrag
Explosionsschutz im Maschinenbau

Anmeldung und mehr Informationen finden Sie bei www.maschinenbautage.eu

Contenthinweis: Der Text wurde zum Teil der offiziellen Pressemitteilung entnommen!


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Dienstag, 11. August 2009

Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch Grillen mit Holzkohle in Innenräumen

Aus aktuellem Anlass informiert das Gesundheitsamt der Stadt Dresden über die Gefahr von Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch Grillen mit Holzkohle in Räumen.

Kohlenmonoxid entsteht durch unvollständige Verbrennung von kohlenstoffhaltigem Material. Mangelnde Luftzirkulation im Innenraum erhöht die Konzentration des giftigen Gases. Geöffnete Fenster oder Türen bieten keine Sicherheit. Da beim Grillen mit Holzkohlegrillgeräten in Innenräumen die Verbrennungsgase nicht direkt über Kaminsysteme abgeleitet werden, besteht die Gefahr von schweren Vergiftungen, weil sich das Gas im Raum unbemerkt verbreitet. Kohlenmonoxid ist geruchlos, farblos und nicht reizend. Daher löst es keinen Warneffekt beim Menschen aus. Das Gas ist leichter als Luft und kann sich durch Sauerstoffverdrängung leicht in der Umgebung anreichern. Rasch und unbemerkt wird es über die Lunge aufgenommen.

Kohlenmonoxid ist ein Blutgift, das den Sauerstoff aus der Bindung am roten Blutfarbstoff Hämoglobin verdrängt. Kinder reagieren sehr viel empfindlicher auf Kohlenmonoxid als Erwachsene und zeigen daher schneller Vergiftungssymptome. Bei leichten Vergiftungen leiden die Patienten unter Kopfschmerzen, Schwindel, Ohrensausen, Sehstörungen, Erbrechen, Kurzatmigkeit, Muskelschwäche und erhöhtem Herzschlag. Bei mittelschweren bis schweren Vergiftungen zeigen die Betroffenen meist eine kirschrot-gesunde Hautfarbe, die den wahren Gesundheitszustand verschleiert. Besonders wenn Alkohol getrunken wurde, wird die Situation häufig falsch eingeschätzt. Doch es besteht hier Lebensgefahr, und die Betroffenen müssen so schnell wie möglich vom Notarzt durch Sauerstoffgabe und Beatmung behandelt werden.

Im Jahr 2008 wurden dem BfR im Zuge der ärztlichen Meldungen von Vergiftungen leichte und mittelschwere Fälle von Kohlenmonoxid-Vergiftungen gemeldet. Die in den vergangenen Wochen angezeigten Todesfälle zeigen jedoch, dass unsachgemäß verwendete Holzkohlegrills im Innenraum ein weiteres, möglicherweise nicht erkanntes, Gefahrenpotenzial bergen. Sogar die Nutzung der Restwärme des verlöschenden Holzkohlegrills im Innenraum kann lebensbedrohliche Vergiftungen verursachen.

Seit wenigen Jahren sind kohlebeheizte Tischgrills im Handel, die auch für die Nutzung im Innenraum beworben werden und den Eindruck erwecken, dass offene Feuerstellen im Innenraum ohne direkten Abzug ungefährlich sind. Zur Verharmlosung der Gefahren können auch Werbemaßnahmen beitragen, die Grillparties im Wohnzimmer zeigen. Recherchen des BfR lassen vermuten, dass in einigen Fällen die Betroffenen durch solche Spots angeregt wurden, bei Regen ihre eigenen Grillparties nach innen zu verlegen und die Restwärme des Grills zum Heizen zu nutzen.

Das BfR weist nachdrücklich daraufhin, dass Holzkohlegrills wegen der erheblichen Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid nicht im Innenraum verwendet werden dürfen. Das gilt auch, wenn Türen und Fenster geöffnet sind, weil die Belüftung nicht ausreicht.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden


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