Die Maschinenbautage finden vom 23. bis 25.09.2009 in Köln statt.
Das Jahr 2009 steht für einen Wandel im Rechtsgefüge des europäischen Binnenmarkts. Europa hat sich aufgemacht, noch vorhandene Wettbewerbsverzerrungen im freien Warenverkehr zu beseitigen und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
Für den Bereich Maschinen am wichtigsten sind dabei die neue Maschinenrichtlinie - 2006/42/EG -, die noch in 2009 geändert werden soll und die geänderte Maschinenverordnung - 9. GPSGV -. Beide Vorschriften sind ab dem 29.12.2009 vom Maschinen- und Anlagenhersteller anzuwenden. Im Rahmen der Revision des „New Approach“ gilt ab dem 1.1.2010 direkt die EG-Verordnung 765/2008 mit Regelungen zur Akkreditierung, Marktüberwachung und CE-Kennzeichnung. Bereits ab dem 13.5.2009 gilt die EG-Verordnung 764/2008 über die gegenseitige Anerkennung nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die den freien Warenverkehr im „ungeregelten Bereich“ erleichtert.
Beiträge zum Vertragsrecht, zu Vereinbarungen der Marktteilnehmer zur Qualität und zum Anlagen- und Steuerungsbau geben Anregungen für die tägliche Arbeit. Dazu gehört auch der Beitrag zur Erstellung von Risikobeurteilungen. Teilnehmer/ -innen kommen aus der Bundesrepublik und aus anderen EU-Mitgliedstaaten wie Österreich, Lichtenstein und Luxemburg und auch aus der Schweiz. Sie kommen aus der Maschinenbauindustrie, den Marktaufsichtbehörden, Prüf- / Zertifizierungsorganisationen, Berufsgenossenschaften, Ingenieurbüros und auch von Maschinen- und Anlagenbetreibern.
Das Jahr 2009 steht für einen Wandel im Rechtsgefüge des europäischen Binnenmarkts. Europa hat sich aufgemacht, noch vorhandene Wettbewerbsverzerrungen im freien Warenverkehr zu beseitigen und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
Für den Bereich Maschinen am wichtigsten sind dabei die neue Maschinenrichtlinie - 2006/42/EG -, die noch in 2009 geändert werden soll und die geänderte Maschinenverordnung - 9. GPSGV -. Beide Vorschriften sind ab dem 29.12.2009 vom Maschinen- und Anlagenhersteller anzuwenden. Im Rahmen der Revision des „New Approach“ gilt ab dem 1.1.2010 direkt die EG-Verordnung 765/2008 mit Regelungen zur Akkreditierung, Marktüberwachung und CE-Kennzeichnung. Bereits ab dem 13.5.2009 gilt die EG-Verordnung 764/2008 über die gegenseitige Anerkennung nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die den freien Warenverkehr im „ungeregelten Bereich“ erleichtert.
Beiträge zum Vertragsrecht, zu Vereinbarungen der Marktteilnehmer zur Qualität und zum Anlagen- und Steuerungsbau geben Anregungen für die tägliche Arbeit. Dazu gehört auch der Beitrag zur Erstellung von Risikobeurteilungen. Teilnehmer/ -innen kommen aus der Bundesrepublik und aus anderen EU-Mitgliedstaaten wie Österreich, Lichtenstein und Luxemburg und auch aus der Schweiz. Sie kommen aus der Maschinenbauindustrie, den Marktaufsichtbehörden, Prüf- / Zertifizierungsorganisationen, Berufsgenossenschaften, Ingenieurbüros und auch von Maschinen- und Anlagenbetreibern.
Ausgewählte Themen und Workshops:
• Komplexe technische Anlagen inverkehrbringen
• Qualitätssicherungs-/Qualitätsmanagementvereinbarungen
• Marktzugang /-zulassung mittels Normen und Standards
• GOST -Maschinen in Russland inverkehrbringen
• Managementsystem für Produktsicherheit
• Lärmanforderungen in die Praxis umsetzen
• Maschinenanlagen abnehmen
• GPSG-Änderung
• Anlagenkaufvertrag
• Explosionsschutz im Maschinenbau
Anmeldung und mehr Informationen finden Sie bei www.maschinenbautage.eu
Contenthinweis: Der Text wurde zum Teil der offiziellen Pressemitteilung entnommen!
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