In einem großen städtischen Kanalsystem war vor einigen Jahren ein Regenüberlauf mit Überlaufleitung zum Fluss durch eine Abmauerung stillgelegt worden. Da der Regenüberlauf wieder in Betrieb genommen werden sollte, erhielt eine Baufirma den Auftrag, die Abmauerung zu entfernen. Die vier Beschäftigten begannen, die Ziegelsteine zu entfernen. Der Vorarbeiter überprüfte die Kanalatmosphäre mit einem Prüfröhrchen auf das Vorhandensein von Schwefelwasserstoff. Da das Prüfröhrchen keine Verfärbung zeigte, sahen die Beschäftigten keine Veranlassung zu besonderen Schutzmaßnahmen. Kurze Zeit später wurden die Arbeiten wegen der Vesperpause unterbrochen. Als die Arbeiter nach dieser Unterbrechung wieder den Kanal betraten, brachen drei nach wenigen Metern zusammen. Dem Vierten gelang es noch, dem Polier, der über Tage stand, etwas zuzurufen, bevor auch er zusammenbrach. Der Polier alarmierte die städtische Berufsfeuerwehr, als er die Sachlage überblickte. Der erste Feuerwehrmann stieg ohne Atemschutzgerät in den Schacht und brach ebenfalls zusammen. Erst die nächsten einsteigenden Feuerwehrleute waren mit Pressluftatemschutzgeräten ausgestattet. Diese bargen die vier Bauarbeiter und den Feuerwehrkollegen. Drei Bauarbeiter waren bereits tot. Der Vierte starb einen Tag später. Der Feuerwehrmann konnte gerettet werden.
Die Unfalluntersuchung brachte folgende Erkenntnisse: Der stillgelegte Kanalabschnitt wurde bei Hochwasser vom Fluss her eingestaut. Die organischen Stoffe, die im Flusswasser enthalten waren, lagerten sich insbesondere vor der Abmauerung ab. Beim anschließenden Abbau der organischen Stoffe bildete sich extrem viel Schwefelwasserstoff. Der von der Staatsanwaltschaft eingeschaltete Sachverständige ermittelte für den Unfallzeitpunkt eine Schwefelwasserstoffkonzentration von ca. 20 000 ppm (2 Vol.-%). Eine solch hohe Schwefelwasserstoffkonzentration war bis zu diesem Unfall noch nie in Kanalisationsanlagen festgestellt worden. Zu Beginn der Arbeiten wurde die Atmosphäre zwar mit einer Einmalmessung überprüft. Dieser Unfall zeigt jedoch, dass sich die Betriebsverhältnisse schnell verändern können. Als Konsequenz aus diesem Unfall resultiert die Forderung in den „Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“ - GUV 17.6 nach kontinuierlicher Messung der Atmosphäre auf die Faulgaskomponente Schwefelwasserstoff, neben den schon zuvor geforderten Komponenten Sauerstoff und Methan.
Autor: Dipl.-Ing. Volkmar Wilhelm / Tiefbau-BG, Vollmoellerstraße 11, D-70563 Stuttgart
Zur Verfügung gestellt von SANTEC® GmbH - Ingenieurbüro für Kanalsanierung, Kanaltechnik und Tiefbauplanung
Die Unfalluntersuchung brachte folgende Erkenntnisse: Der stillgelegte Kanalabschnitt wurde bei Hochwasser vom Fluss her eingestaut. Die organischen Stoffe, die im Flusswasser enthalten waren, lagerten sich insbesondere vor der Abmauerung ab. Beim anschließenden Abbau der organischen Stoffe bildete sich extrem viel Schwefelwasserstoff. Der von der Staatsanwaltschaft eingeschaltete Sachverständige ermittelte für den Unfallzeitpunkt eine Schwefelwasserstoffkonzentration von ca. 20 000 ppm (2 Vol.-%). Eine solch hohe Schwefelwasserstoffkonzentration war bis zu diesem Unfall noch nie in Kanalisationsanlagen festgestellt worden. Zu Beginn der Arbeiten wurde die Atmosphäre zwar mit einer Einmalmessung überprüft. Dieser Unfall zeigt jedoch, dass sich die Betriebsverhältnisse schnell verändern können. Als Konsequenz aus diesem Unfall resultiert die Forderung in den „Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“ - GUV 17.6 nach kontinuierlicher Messung der Atmosphäre auf die Faulgaskomponente Schwefelwasserstoff, neben den schon zuvor geforderten Komponenten Sauerstoff und Methan.
Autor: Dipl.-Ing. Volkmar Wilhelm / Tiefbau-BG, Vollmoellerstraße 11, D-70563 Stuttgart
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