Sonntag, 12. Oktober 2008

Unfall mit Lösemitteldämpfen in einem Regenüberlaufbecken

Rückblick:

Bei der Erschließung eines Neubaugebietes wurde auch ein Regenüberlaufbecken mit Decke erstellt. Die Tiefbaufirma sollte die Innenseite des Beckens mit einer Betonversiegelung beschichten. Die Betonversiegelung wurde vom städtischen Tiefbauamt gestellt. Dem Schachtmeister, der keine Gefahrstoffkenntnisse besaß, wurde die Unbedenklichkeit des zu verarbeitenden Materials mehrfach vom städtischen Bauleiter versichert. Zwei Mitarbeiter, mit Schutzhandschuhen und Schutzbrillen ausgestattet, beschichteten daraufhin mit Bürsten die Innenwände. Die beiden Einstiegöffnungen in der Decke waren geöffnet. Eine zusätzliche Belüftung oder Absaugung und eine messtechnische Überwachung gab es nicht. Der Schachtmeister sah immer wieder nach den beiden Mitarbeitern und überzeugte sich von deren Wohlbefinden. Bei einer erneuten Kontrolle stellte er fest, dass ein Kollege am Boden kauerte und sich erbrach. Der andere Kollege arbeitete zwar noch langsam weiter, machte jedoch den Eindruck geistiger Abwesenheit. Der Schachtmeister barg zusammen mit drei weiteren Mitarbeitern die Beiden aus dem Regenüberlaufbecken. Anschließend mussten alle fünf Beschäftigten wegen rauschähnlicher Symptome im Krankenhaus behandelt werden. Bei der Unfalluntersuchung wurde festgestellt, dass die Betonversiegelung einen erheblichen Anteil an Xylol hatte. Da Xylol gesundheitsschädliche und explosionsfähige Atmosphäre bilden kann, hätte das Material nur bei guter Belüftung und mit messtechnischer Überwachung verarbeitet werden dürfen.

Autor: Dipl.-Ing. Volkmar Wilhelm / Tiefbau-BG, Vollmoellerstraße 11, D-70563 Stuttgart

Zur Verfügung gestellt von SANTEC® GmbH - Ingenieurbüro für Kanalsanierung, Kanaltechnik und Tiefbauplanung

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