Sonntag, 28. September 2008

Massenunfall bei Kanalreinigungsarbeiten

Rückblick:

Eine Kanalreinigungsfirma hatte von einem Abwasserzweckverband den Auftrag erhalten, eine Verstopfung an einem Regenüberlaufbauwerk zu beseitigen. Das Regenüberlaufbauwerk besteht aus einem Regenüberlaufbecken, einer Drosselstrecke und einem Drosselschacht. Die beiden Kanalreiniger wurden mit ihrem Saug-Spül-Wagen vom Betriebsleiter losgeschickt und an der Arbeitsstelle vom Leiter des Abwasserzweckverbandes veranlasst, zuerst die Drosselstrecke zu spülen. Anschließend wollte man den Reinigungserfolg durch Öffnen des Schachtdeckels am Regenüberlaufbecken überprüfen. Da der Schachtdeckel zu schwer zum Anheben war, wurde noch ein weiterer Kanalreiniger mit seinem Fahrzeug angefordert. Der Leiter des Abwasserzweckverbandes veranlasste die beiden Kanalreiniger, bis zum Eintreffen des dritten Kollegen zunächst den Drosselschacht und anschließend das Regenüberlaufbecken zu spülen. Der Leiter des Abwasserzweckverbandes entfernte sich danach. Als er einige Zeit später zurückkam, lagen zwei Kanalreiniger im Schlamm des Drosselschachtes und der dritte auf dem Schwimmer der Drosselklappe. Bei der Bergung durch die Feuerwehr wurde der Tod aller drei Kanalreiniger festgestellt. Die Obduktion ergab die Einwirkung von Schwefelwasserstoff als Todesursache. Bei der Unfalluntersuchung wurde rekonstruiert, dass ein Mitarbeiter, der als einziger Gummistiefel trug, in den Schacht eingestiegen ist. Offenbar wollten ihn die beiden Kollegen retten, als er durch die Gaseinwirkung umgefallen ist. An der Arbeitsstelle gab es keine der vorgeschriebenen Rettungseinrichtungen wie z.B. Gaswarngerät, Sicherheitsgeschirr, Atemschutzgerät. Der Einstieg in die Kanalisationsanlage war nicht vorgesehen. Weshalb dennoch eingestiegen wurde, konnte nicht geklärt werden.

Autor: Dipl.-Ing. Volkmar Wilhelm / Tiefbau-BG, Vollmoellerstraße 11, D-70563 Stuttgart

Zur Verfügung gestellt von SANTEC® GmbH - Ingenieurbüro für Kanalsanierung, Kanaltechnik und Tiefbauplanung

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