Die Übergangsfrist für die neue EMV-Richtlinie 2004/108/EG endet am 19. Juli, dann müssen alle Produkte die neuen geänderten Auflagen zur elektromagnetischen Verträglichkeit erfüllen.
Die Neufassung der EMV-Richtlinie 2004/108/EG ersetzt die bisherige EMV-Richtlinie 89/336/EWG. Ab dem 20. Juli 2007 kann die neue EMV-Richtlinie durch die Hersteller angewendet werden. Produkte, die der bisherigen Richtlinie 89/336/EWG entsprechen, dürfen noch bis einschließlich 19. Juli 2009 in Verkehr gebracht werden.
Die Neufassung der EMV-Richtlinie 2004/108/EG ersetzt die bisherige EMV-Richtlinie 89/336/EWG. Ab dem 20. Juli 2007 kann die neue EMV-Richtlinie durch die Hersteller angewendet werden. Produkte, die der bisherigen Richtlinie 89/336/EWG entsprechen, dürfen noch bis einschließlich 19. Juli 2009 in Verkehr gebracht werden.
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